Der Verband evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz wird die Volksinitiative
"Gegen den Bau von Minaretten" nicht unterstützen. Er sieht darin einen Angriff auf
die verfassungsmässig gewährleistete Religionsfreiheit. Mit dem neuen Verfassungsartikel,
der an Stelle des aufgehobenen Bistums-Artikels träte, würde die islamische Religionsgemeinschaft
klar diskriminiert, meint der Freikirchen-Verband in einem Kommuniqué von diesem Sonntag.
In die Bundesverfassung würde ein Verbot aufgenommen, das die Muslime grundsätzlich
- und nicht aufgrund der Bauvorschriften, die für alle gelten - in der freien Ausgestaltung
ihrer religiösen Räumlichkeiten beschränkt. Andererseits sei nicht zu leugnen, dass
in der Bevölkerung Ängste vor einer zunehmenden Islamisierung der Gesellschaft sichtbar
werden. Diese Ängste müssten ernst genommen werden. Die Massnahmen müssten aber zielgerichtet
erfolgen und dürften nicht auch die Mehrheit der Muslime treffen, die sich an die
Gesetze halten. Die Frage der Minarette könne im Rahmen der demokratisch legitimierten
Bauvorschriften gelöst werden. Es sollte die Schaffung einer Zone für religiöse Bauten
geprüft werden. In einer solchen Zone könnten auch die baulichen Bedürfnisse der Freikirchen
besser berücksichtigt werden.