Der Deutsche Bundestag hat ein neues Zuwanderungs-Gesetz beschlossen. Es ermöglicht
auf der einen Seite den langjährig geduldeten Ausländern durch die Aufnahme von Arbeit
ein Bleiberecht. Auf der anderen Seite erschwert es aber den Nachzug ausländischer
Ehepartner nach Deutschland. Das Gesetz, das auch Maßnahmen gegen Zwangsheirat vorsieht,
wurde mit den Stimmen der großen Koalition angenommen; es fußt auf einem Kompromiß
zwischen Union und SPD. (ap 14.06.2007 sk)