Die evangelische und katholische Kirche wollen gegen das neue Berliner Ladenschlussgesetz
beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen. Das Gesetz erlaubt zehn verkaufsoffene
Sonntage. Die Kirchen berufen sich auf die Paragrafen des Grundgesetzes und der Weimarer
Verfassung, in denen die Religionsfreiheit geregelt ist. Der Sonntag sei als religiöser
Ruhe- und Feiertag seit 1700 Jahren Bestandteil abendländischer Kultur. (Berliner
Zeitung 12.06.2007 gw)