Im zentralsudanesischen Bundesstaat Algezira hat ein Berufungsgericht die Steinigungsurteile
gegen zwei sudanesische Frauen aufgehoben und eine Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt.
Das berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Wegen angeblichen
Ehebruchs sind in der Stadt Azaze 200 Kilometer südlich von der Regierungshauptstadt
Khartum im Februar und März 2007 zwei Frauen zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Die
IGFM führt die Wiederaufnahme des Verfahrens auf den internationalen Druck von Menschenrechtsorganisationen
und der Internationalen Gemeinschaft zurück. Die beiden Frauen aus der westsudanesischen
Region Darfur konnten sich vor Gericht nicht verteidigen, da ihnen kein Anwalt zur
Seite gestellt wurde und der Prozess nicht in ihrer Muttersprache, sondern auf Arabisch
und ohne einen Dolmetscher geführt wurde. (pm 23.05.2007 mg)