Der Gesundheitsausschuss
des Deutschen Bundestags berät heute das Gewebegesetz, morgen soll der Entwurf am
späten Abend bereits im Plenarsaal verabschiedet werden. Die katholische Kirche übt
jedoch deutliche Kritik am Verfahren wie am Gesetzestext selbst. Dessen voller Titel
lautet: „Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Zellen und Geweben“.
Es soll Transplantationen sicherer machen. Der Anwendungsbereich des Transplantationsgesetzes
soll damit erweitert werden, auf Knochenmark, embryonale und fötale Organe und Gewebe
sowie auf Stammzellen. Vorgesehen sind außerdem neue Dokumentations- und Meldepflichten
für die Rückverfolgung verpflanzter Organe oder Zellen vom Empfänger zum Spender und
umgekehrt. Das Gesetz werde „durchgepeitscht“, ohne dass den Abgeordneten ausreichend
Zeit zur Information bliebe, sagte der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe,
Prälat Karl Jüsten. „Es sind sehr viele Änderungsanträge eingebracht worden.
Einige Punkte sind Gott sei Dank bereits berücksichtigt worden. Was wir jetzt vor
allem kritisieren, ist, dass nichteinwilligungsfähige Personen als mögliche Knochenmarkspender
künftig in Frage kommen. Ich möchte das verdeutlichen: Ein Kind ist nichteinwilligungsfähig
– das gilt auch beispielsweise für behinderte oder erkrankte Menschen. Jetzt kann
es passieren, dass ein anderer über ihn befindet, ob er als Knochenmarkspender auftritt.
Das kann zum Beispiel dazu führen, dass Kinder nur zu dem Zweck gezeugt werden, dass
sie als mögliche Knochenmarkspender in Frage kommen. Das haben wir natürlich stark
kritisiert. Ein nichteinwilligungsfähiger Mensch darf nicht dafür benutzt werden.“ Auch
von Ärzteseite gibt es Einwände wegen einer drohenden Kommerzialisierung. Das Gesetz
soll den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben regeln und setzt eine EU-Richtlinie
aus dem Jahre 2004 um. Für die Befürworter geht es also um die Anpassung an europäischen
Regeln. „Wir haben ja immer wieder das Problem auf europäischer Ebene, Richtlinien
erlassen werden, die hier in Deutschland oder allgemein auf nationaler Ebene diskutiert
werden. Diese Richtlinien sind dann Gesetz und müssen im nationalen Recht umgesetzt
werden. Wir haben das immer wieder gehabt, auch bei anderen Themen des Lebensschutzes.
Das kritisieren wir, aber da können wir der EU nicht den Vorwurf machen sondern der
Öffentlichkeit, dass sie nicht wach genug darauf achtet, wenn diese Richtlinien verfasst
werden und dafür keine breite Öffentlichkeit hergestellt wird.“ (rv 23.05.2007
mg/bp)