2007-05-22 10:17:15

Schweiz: „Allein das Sagen“


Für kantonalkirchliche Rechtsinstanzen plädiert der ehemalige Bundesrichter Giusep Nay. Die Kantonalkirchen würden auf diese Weise an Autonomie und Unabhängigkeit von staatlicher Seite gewinnen. Innerkirchliche Prozesse würden innerhalb der Kantonalkirche verhandelt. Das Gremium wäre mit Juristen und Laien besetzt, die das kanonische Recht und das kirchliche Leben kennen, so Nay in der gestrigen Ausgabe des Zürcher „Tages Anzeigers“. Würden alle Kantonalkirchen eigene Beschwerdeinstanzen schaffen, wäre das von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Grund- und Menschenrechte in kirchlichen Angelegenheiten. Es gäbe dann eine kirchliche Rechtssprechung und in der Folge eine kirchliche Rechtskultur und Mentalität, die die Menschenrechte beherzige. Außerdem würde dann nicht mehr der Staat in kirchliche Angelegenheiten „hineinreden“. Vielmehr hätten Katholiken das Sagen, die zu einer öffentlich-rechtlichen „und darum demokratisch strukturierten Körperschaft gehören und sich als Laien in der Kirche artikulieren“.
(kipa 22.05.2007 sk)












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