Für kantonalkirchliche Rechtsinstanzen plädiert der ehemalige Bundesrichter Giusep
Nay. Die Kantonalkirchen würden auf diese Weise an Autonomie und Unabhängigkeit von
staatlicher Seite gewinnen. Innerkirchliche Prozesse würden innerhalb der Kantonalkirche
verhandelt. Das Gremium wäre mit Juristen und Laien besetzt, die das kanonische Recht
und das kirchliche Leben kennen, so Nay in der gestrigen Ausgabe des Zürcher „Tages
Anzeigers“. Würden alle Kantonalkirchen eigene Beschwerdeinstanzen schaffen, wäre
das von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Grund- und Menschenrechte in kirchlichen
Angelegenheiten. Es gäbe dann eine kirchliche Rechtssprechung und in der Folge eine
kirchliche Rechtskultur und Mentalität, die die Menschenrechte beherzige. Außerdem
würde dann nicht mehr der Staat in kirchliche Angelegenheiten „hineinreden“. Vielmehr
hätten Katholiken das Sagen, die zu einer öffentlich-rechtlichen „und darum demokratisch
strukturierten Körperschaft gehören und sich als Laien in der Kirche artikulieren“. (kipa
22.05.2007 sk)