Die gestern vorgestellte Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ verstößt gemäß
Völkerrechtsexperten gegen grundlegende Menschenrechte. Schweizer Völkerrechtsexperten
erklärten heute, dass das Verbot unvereinbar mit dem Recht auf Religionsfreiheit und
dem Diskriminierungsverbot, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
verankert sei. Die Ausübung des Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit könne nur
dann eingeschränkt werden, wenn nebst einer gesetzlichen Grundlage ein öffentliches
Interesse und die Verhältnismäßigkeit gegeben seien. (agenturen 04.05.2007 mg)