Die Abtreibung ist und bleibt eine „tiefe soziale Wunde“, unterstreicht der Grazer
Diözesanbischofs Egon Kapellari. Man dürfe der Zivilgesellschaft in puncto Abtreibungen
„kein gutes Gewissen einräumen“, so Kapellari. Die betroffenen Frauen bedürften einer
einfühlsamen Zuwendung, ohne dass das Prinzip des Schutzes der Ungeborenen dadurch
in Frage gestellt werde. Wie der Stellvertretende Vorsitzende der Österreichischen
Bischofskonferenz betonte, schütze das österreichische Strafrecht prinzipiell die
ungeborenen Kinder, nehme sie aber von diesem Schutz in den ersten drei Monaten ihres
Lebens aus. Außerdem seien Spätabtreibung behinderter Kinder nach diesem Gesetz möglich.
(kap 18.04.2007 mg)