Die Deutsche Bischofskonferenz plädiert für strenge rechtliche und formale Anforderungen
an Patientenverfügungen. Keinesfalls dürfe die Einstellung lebensnotwendiger Behandlungen
bei Patienten im Wachkoma und Menschen mit schwerster Demenz erlaubt werden, erklärten
die Bischöfe heute in Bonn. Voraussetzung für eine Patientenverfügung sollte nach
Meinung der Bischofskonferenz in jedem Fall die Schriftform sein. Wichtig sei zudem,
dass auch etwaige mündliche Äußerungen der Patienten berücksichtigt würden und Änderungen
oder Widerrufe der Festlegungen jederzeit und ohne Formzwänge möglich seien. Die Bischöfe
empfehlen darüber hinaus eine regelmäßige Aktualisierung der Verfügungen sowie qualifizierte
Beratung. Zusätzlich zu einer Patientenverfügung rät die Bischofskonferenz den Bundesbürgern,
einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der für den nicht äußerungsfähigen Patienten
entscheiden kann. (pm/kna 29.03.2007 mg)