Familienbischof Klaus Küng fordert die Streichung der so genannten "eugenischen Indikation",
die eine Abtreibung behinderter Kinder bis zum Ende einer Schwangerschaft straffrei
stellt. Nach Paragraf 97 des Strafgesetzes ist eine Abtreibung in Österreich u.a.
dann straffrei, wenn sie binnen der ersten drei Schwangerschafts-Monate vorgenommen
wird oder wenn u.a. "eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich
schwer geschädigt sein" wird. Behinderte Kinder dürfen - im Gegensatz zu nicht
behinderten Kindern - bis zur Geburt abgetrieben werden. Eltern behinderter Kinder
empfänden diese Regelung als eine "schwere Ungerechtigkeit" und als "Bedrohung", weil
diese Vorgangsweise "in schwerstem Maße" gegen das Prinzip der Gleichberechtigung
verstoße, so Küng. Behinderte Kinder, die noch dazu von den Eltern oft "ganz besonders
geliebt sind", würden offenbar als "minderwertig" betrachtet. (kap 22.03.2007 sk)