Zur Debatte über eine Neuregelung von Patientenverfügungen tritt das Kolpingwerk nachdrücklich
für die Wahrung der Menschenwürde in allen Lebensphasen ein. Das bedeute für Patientenverfügungen
eine eng gezogene Reichweitenbeschränkung, so der Verband im Vorfeld der Beratungen
des Bundestages. Ansonsten drohe eine Aushöhlung des Lebensschutzes, die weder am
Anfang noch am Ende des menschlichen Lebens zu akzeptieren sei. In den dem Bundestag
vorliegenden konkurrierenden Gruppenanträgen stellt insbesondere die Behandlung so
genannter Wachkomapatienten einen strittigen Punkt dar. In einem SPD-Antrag wird bei
Vorliegen einer entsprechenden Patientenverfügung die medizinische Weiterbehandlung
dieser Patienten in Frage gestellt. Das Kolpingwerk Deutschland sieht Wachkomapatienten
hingegen eindeutig als behinderte Menschen und daher nicht zwangsläufig als Sterbende.
(pm 22.03.2007 sk)