Vatikan: Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen
Jeder Christ müsse
das Recht auf Leben verteidigen; die Gesellschaft, die immer häufiger zu extremem
Rationalismus neige, müsse menschlicher werden. Dafür hat die päpstliche Akademie
für das Leben plädiert. Gestern veröffentlichte sie den Abschlussbericht ihrer Generalversammlung.
Ende Februar hatten zwei Tage lang rund 400 Mitglieder aus der ganzen Welt debattiert.
Das Thema der Versammlung: „Das christliche Gewissen im Dienst des Rechts auf Leben“.
Der
Bericht betont, dass sich die Angriffe gegen das Recht auf Leben weltweit vervielfacht
und mancherorts auch neue Formen angenommen hätten. Gerade deswegen müsse an der christlichen
Gewissensbildung festgehalten werden. Dass dies heutzutage nicht immer einfach ist,
sei der Akademie bewusst. Damit der Mensch in Fragen des Lebensschutzes Gut von Böse
unterscheiden kann, solle er sich auf allgemeine moralische Werte wie Menschenwürde,
Gerechtigkeit und Gemeinwohl besinnen, so das Schlussdokument aus der päpstlichen
Akademie. Gerade Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker, Richter und Parlamentarier seien
aufgerufen, den Schutz des Lebens nicht außer Acht zu lassen. Mediziner müssten dazu
unter Umständen auch ihren Dienst verweigern. Jeder Christ habe die Aufgabe, das Recht
auf Leben aller und in gleicher Weise für alle zu garantieren. Von dieser Aufgabe
hänge die Zukunft der Menschheit ab.
Die konkrete Forderung der päpstlichen
Akademie: Der Artikel Gewissensfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
von 1948 soll ausgeweitet werden, um - so wörtlich "das Recht auf Verweigerung aus
Gewissensgründen zu garantieren und dieses Recht vor jeglicher Diskriminierung in
den Bereichen der Arbeit, der Erziehung und des Bezugs staatlicher Leistungen zu schützen".