2007-03-16 12:11:06

D: Kirche fordert Bleiberecht "mit Lebensperspektive"


RealAudioMP3 Nach langem Tauziehen hat sich die große Koalition Anfang der Woche zu einem Kompromiss in Sachen Bleiberecht durchgerungen. Langjährig in Deutschland geduldete Ausländer sollen sich demnach künftig eine Arbeit suchen können. Allerdings erhalten sie bis dahin keine "höheren Sozialleistungen", die "Hartz IV" oder der Sozialhilfe entsprechen. 180.000 Menschen sind von der Gesetzesänderung betroffen. Die deutschen Bischöfe begrüßen, dass die Bleiberechts-Debatte zu einem Ende gekommen ist. Auch inhaltlich sieht Weihbischof Josef Voß, der Vorsitzende der Kommission für Migration in der deutschen Bischofskonferenz, auf den ersten Blick Vorteile von diesem asylpolitischen Gesetz.

„Dieses Bleiberecht ist großzügiger als die von den Innenministern vorgesehene Regelung. Die Frist ist verlängert bis zum Jahr 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommen die langjährig Geduldeten eine befristete Aufenthaltserlaubnis und haben damit auch unbegrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt. Das ist für diese Betroffenen ein großer Fortschritt, weil sie die Chance haben, ein vernünftiges Arbeitsverhältnis einzugehen.“

Deutschland knüpft die Bleiberechts-Regelung an Bedingungen. So müssen die „Geduldeten“ Deutschkenntnisse vorweisen, einen Arbeitsplatz in Aussicht haben und straffrei sein. Außerdem dürfen sie nicht zum Kreis der Terrorverdächtigen gehören. Die Kirche kritisiert jedoch, dass viele Regelungen aus humanitärer Sicht mangelhaft sind. So fallen etwa leistungsschwache Personen durch das Netz, wenn es um die befristete Aufenthaltsgenehmigung geht:

„Es ist nicht als Ausnahme vorgesehen, dass Alte, Kranke oder pflegebedürftige Menschen in diesen Genuss kommen. Denn vorausgesetzt wird, dass die Betroffenen für sich selber sorgen können und damit nicht auf öffentliche Sozialleistungen angewiesen sind.“

Diese Menschen werden somit einer indirekten Diskriminierung ausgesetzt, erklärt Voß. Ein weiteres Problem sieht die Kirche in dem Punkt, dass bis 2009 ein Familiennachzug kategorisch ausgeschlossen ist. Das würde der Integration dieser Menschen sowie dem Schutz und der Einheit der Familien widersprechen.
(sis/ms 16.03.2007)









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