Künstliche Befruchtung soll in Belgien künftig auch unverheirateten Frauen sowie gleichgeschlechtlichen
Paaren offen stehen. Unter bestimmten Umständen sollen Frauen zudem auch nach dem
Tod ihres Partners von ihm befruchtete Embryonen einpflanzen lassen können, heißt
es in dem vom zuständigen Parlamentsausschuss gebilligten Text. Das Parlamentsplenum
soll noch im März über das Gesetz abstimmen. Das Gesetz sieht nach Medienberichten
auch präzise Regelungen vor, wie Paare mit so genannten überzähligen Embryonen umgehen
können. Sie könnten für fünf Jahre aufbewahrt oder zerstört werden. Auch eine Freigabe
zur Adoption oder für Forschungszwecke wäre demnach möglich. Geregelt werde auch,
wie bei Meinungsverschiedenheiten der Paare, einer Trennung oder dem Tod eines der
Partner zu verfahren sei. Ein Handel mit Embryonen soll ebenso verboten sein wie eine
Selektion zur Geschlechtsbestimmung. (kna 16.03.2007 sk)