2007-03-16 14:13:14

Belgien: Liberalisierung künstlicher Befruchtung


Künstliche Befruchtung soll in Belgien künftig auch unverheirateten Frauen sowie gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen. Unter bestimmten Umständen sollen Frauen zudem auch nach dem Tod ihres Partners von ihm befruchtete Embryonen einpflanzen lassen können, heißt es in dem vom zuständigen Parlamentsausschuss gebilligten Text. Das Parlamentsplenum soll noch im März über das Gesetz abstimmen.
Das Gesetz sieht nach Medienberichten auch präzise Regelungen vor, wie Paare mit so genannten überzähligen Embryonen umgehen können. Sie könnten für fünf Jahre aufbewahrt oder zerstört werden. Auch eine Freigabe zur Adoption oder für Forschungszwecke wäre demnach möglich. Geregelt werde auch, wie bei Meinungsverschiedenheiten der Paare, einer Trennung oder dem Tod eines der Partner zu verfahren sei. Ein Handel mit Embryonen soll ebenso verboten sein wie eine Selektion zur Geschlechtsbestimmung.
(kna 16.03.2007 sk)







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