2007-03-15 12:15:40

Türkei: Neuer Versuch


Das Parlament unternimmt einen neuen Anlauf zur Verbesserung der Eigentumsrechte der religiösen Minderheiten. Wie das Fernsehen meldet, hält der Justizausschuss an seiner Novelle des so genannten Stiftungsgesetzes fest, um sie dem Plenum unverändert zur erneuten Abstimmung vorlegen. Das Parlament hatte den Entwurf bereits im November verabschiedet. Danach legte Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer sein Veto ein. Wenn die Fassung das Parlament unverändert passiert, muss der Präsident sie unterschreiben.
Die religiösen Minderheiten der Türkei - unter ihnen die orthodoxe Kirche - sind überwiegend als Stiftungen ("vakf") organisiert, weil das türkische Gesetz den Gemeinden keine eigene Rechtspersönlichkeit zugesteht. Die Stiftungen verwalten das Eigentum. Mit dem Gesetz sollen sie das Recht erhalten, vom Staat enteignete Grundstücke und Gebäude zurückzufordern. Das ist für die Minderheiten, vor allem Griechisch-Orthodoxe und Armenier, von Bedeutung, weil ihre Schulen traditionell von den Einkünften aus diesen Immobilien finanziert werden. Zur Enttäuschung der Kirchen sind vom Rückforderungsrecht allerdings Grundstücke und Gebäude ausgenommen, die seither an Dritte verkauft wurden.
(kap 15.03.2007 sk)







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