Die adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA hat von den Angeklagten
im Mannesmann-Prozess 10.000 Euro erhalten. Das hat das Landegericht Düsseldorf festgelegt.
Das Mannesmann-Verfahren wurde nach Zahlung einer Geldauflage von 5,8 Millionen eingestellt.
Laut Entscheidung des Gerichts sollten 60 Prozent dieser Gelder in die Staatskasse
fließen, um die Prozesskosten zu decken. Den Rest teilte das Landgericht an zahlreiche
gemeinnützige Organisationen auf - darunter auch ADRA-Deutschland. (pm 12.02.07
gw/ms)