Die Katholische Volkspartei (KVP) kritisiert ein Urteil des schweizerischen Bundesgerichts
in Lausanne. Dieses hat kürzlich die ärztliche Beihilfe zum Selbstmord auch bei Psychischkranken
gutgeheissen. Wenn dazu rezeptpflichtige Medikamente verwendet werden, brauche es
freilich die Verordnung eines Arztes, so das Gericht. Die KVP betont: "Das Urteil
geht von unhaltbaren Annahmen aus, ist in sich widersprüchlich und gesellschaftspolitisch
fatal. Beihilfe zum Selbstmord ist ein krimineller Akt." Und wörtlich weiter: "Die
Selbstmordgesellschaft gibt sich mit der Suizidbeihilfe eine weitere Tötungslizenz."
(pm 04.02.07 sk)