Wer sich erst kirchlich und dann erst standesamtlich trauen lassen will, begeht künftig
keine Ordnungswidrigkeit mehr. Das sieht ein Gesetz vor, das zum 1. Januar 2009 in
Kraft treten soll, wie die Nachrichtenagentur "idea" berichtet. Allerdings werde eine
nur kirchlich geschlossene Ehe auch weiterhin keine rechtliche Wirkung haben. (idea
04.02.07 sk)