"Es gibt keine Kinder, denen per se das Recht abgesprochen werden kann, über ihr eigenes
Wohl mitzubestimmen." Dies hat die Caritas-Verantwortliche im Bistum Rottenburg-Stuttgart
jetzt bei einer Tagung in Bad Boll betont. Die Leiterin der Hauptabteilung Caritas
des Bistums, Irme Stetter-Karp, übte deutliche Kritik daran, dass Deutschland die
Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 mit einem ausländerrechtlichen
Vorbehalt versehen und damit Ausländerkinder in ihren Rechten benachteiligt hat. Stetter-Karp
appellierte an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger, seinen Einfluss
im Bundesrat geltend zu machen, dass die uneingeschränkte Orientierung der Politik
an den Bedürfnissen der Kinder kein Lippenbekenntnis sei. Stetter-Karp kritisierte
unter anderem deutlich die unzureichende gesundheitliche Versorgung. Kürzungen des
Sozialhilfesatzes und der Sachleistungen für Asylbewerber behinderten ebenso massiv
eine kindgerechte Entwicklung wie die Beschränkung medizinischer und psychotherapeutischer
Hilfen für diesen Personenkreis auf akute Notfälle. Besonders bei der medizinischen
Versorgung illegal hier lebender Menschen sei "die Lebensrealität dieser Kinder weit
entfernt vom Geist der Kinderrechtskonvention", so die Kirchenvertreterin.
Alarmierend
ist für Stetter-Karp auch die Tatsache, dass sechs Prozent der Ausländerkinder überhaupt
keinen Schulabschluss und 46 Prozent nur einen Hauptschulabschluss vorweisen können.
"Eine hochgradig herkunftsbezogene Selektivität" und ein Versagen attestierte sie
dem deutschen Schulsystem. Denn schulische und berufliche Bildungsqualifikationen
spielten gerade für Migrantenkinder eine Schlüsselrolle bei ihrer sozialen Integration.