Der Fall Welby hat – nicht nur in Italien – hohe Wellen geschlagen. Pergiorgio Welby
litt unheilbar an Muskelschwund, zuletzt konnte er nur noch die Augen bewegen und
wurde künstlich ernährt und beatmet. War es Euthanasie? Oder trat – nach Abstellen
der Beatmungsmaschine – einfach nur der biologisch unvermeidliche Tod ein? Ethische
Grenzfragen, zu denen sich jetzt Kardinal Carlo Maria Martini zu Wort gemeldet hat.
Man
müsse unterscheiden zwischen einem „Nein“ zur aktiven Euthanasie und einem „Ja“ zum
Abbruch sinnloser Therapien, so der ehemalige Mailänder Erzbischof. „Accanimento terapeutico“:
so im Italienischen der Begriff für therapeutische Anstrengungen, die als übertrieben
angesehen werden und letztlich nur das Leben verlängerten ohne das Leid zu lindern.
Gegen dieses „Accanimento“ wendet sich Martini in einem Beitrag für die italienische
Zeitung „Sole 24 ore“ und unterstreicht die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen.
Diese seien – so der Kardinal weiter – sicher schwer zu formulieren. Aber es sei nicht
unmöglich. Gesetzliche Regelungen seien auch deswegen notwendig, um den Patienten
vor Therapien zu schützen, die dieser als übertrieben ansehe. Zum anderen müsse auch
der Arzt vor dem Vorwurf bewahrt werden, Beihilfe zum Selbstmord zu leisten. Martini
verwies auf die Gesetzlage in Frankreich, die nach Meinung des Kardinals eine ausgewogene
Lösung des Problems biete.