2007-01-16 14:16:33

D: Es geht nicht nur um das Kopftuch


RealAudioMP3 Kopftuchstreit, Kopftuchklage und nun Kopftuchverbot: Der Bayrische Verfassungsgerichthof hat gestern die Popularklage der Islamischen Religionsgemeinschaft zurückgewiesen; islamische Lehrerinnen dürfen an bayrischen Schulen nicht mit Kopftuch lehren. Damit bleibt das bayrische Erziehungs-und Unterrichtsgesetz unverändert. Unklar bleibt nach wie vor, was gestern eigentlich entschieden wurde. Es geht nicht nur um das Kopftuch, betont der Leiter des Katholischen Büros in Bayern, Peter Beer:

„Gestern wurde darüber entschieden, ob die Regelung im bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verfassungswidrig ist, oder nicht. In dieser gesetzlichen Regelung ist das Kopftuch nicht ausdrücklich erwähnt. Es ging darum, ob religiöse Symbole und Kleidungsstücke, die auch Weltanschauungen wiedergeben, im Unterricht verboten werden können, sofern sie der bayrischen Verfassung und der darin grundgelegten Werteordnung widersprechen.“

 
Die gestrige Entscheidung ist sozusagen ein Zwischenschritt. Welche Symbole letztlich davon betroffen sind, prüfen die einzelnen Fachgerichte. Auch wenn das Kopftuch nicht explizit genannt wurde – es dient als Paradebeispiel. Warum müssen muslimische Lehrerinnen ihr Kopftuch zu Hause lassen, während Ordensfrauen ihre Tracht in bayrischen Schulen tragen dürfen? Beer dazu:

„Zum einen sagt man, dass der Nonnenhabit von der geschichtlichen Entwicklung und der öffentlichen Wahrnehmung her, den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten entspricht. Zum anderen führt man an, dass beim Nonnenhabit nicht das Missverständnis entstehen kann, dass Mädchen und Frauen grundsätzlich auch einen solchen Nonnenhabit tragen müssen, um sittlichen Geboten oder der Stellung der Frau in der Gesellschaft angemessen Rechnung zu tragen.“

Diese eindeutige Interpretation des Nonnenhabits, sei beim Kopftuch nicht gegeben, erklärt Peter Beer:

„Es hängt zum einen daran, dass wir keine muslimische Organisation haben, die für alle Muslime in Deutschland sprechen kann – da ist also schon ein Deutungsspielraum von der Struktur her gegeben. Auf der anderen Seite wird das Kopftuch auch bei Musliminnen selbst aus unterschiedlichen Motivationsgründen getragen. Von der Identitätssuche, dem Glaubenszeugnis bis zur politischen Kundgabe sind unterschiedliche Elemente in diesem Kopftuch mit eingeschlossen.“

Der Leiter des katholischen Büros in Bayern, Peter Beer, warnt davor, die Diskussion auf rein rechtliche Fragen zu begrenzen, um die gesamte Verantwortung auf die Gerichte abzuschieben:

„Es geht wirklich darum, dass wir uns alle bewusst machen, wie wir leben wollen, nach welchen Grundsätzen wir leben wollen und wie wir diese im Laufe der Zeit durchhalten – also nicht nur davon reden, oder andere dafür verantwortlich machen.“ (16.01.2006 sis)








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