2007-01-15 14:54:15

D: Kopftuchverbot rechtens


Das Bayerische Verfassungsgericht hat eine Popularklage gegen das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen abgewiesen. Das bayerische Landesrecht verstoße nicht gegen die Verfassung des Freistaats, urteilten die Richter. Die Klage der "Islamischen Religionsgemeinschaft" in Berlin gegen eine entsprechende Regelung des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sei unbegründet.
Der Staat darf demnach im Rahmen der Schulaufsicht regeln, inwieweit Lehrkräfte an öffentlichen Schulen religiöse Symbole tragen dürfen. Dies greife zwar in die Religionsfreiheit der Lehrer ein. Der Normgeber müsse jedoch zwischen diesem Recht und den Grundrechten von Schülern und Lehrern sowie dem staatlichen
Bildungs- und Erziehungsauftrag abwägen. Die in der bayerischen Vorschrift gefundene Lösung sei auch mit Blick auf das staatliche Neutralitätsgebot nicht zu beanstanden. Die Richter betonten, dass sich das Gericht nur mit der Norm als solcher, nicht aber mit ihrer Auslegung auf ein bestimmtes Kleidungsstück hin zu befassen gehabt habe. Der Klägeranwalt sprach infolgedessen davon, dass das Urteil keine Bestätigung des Kopftuchverbots sei. Muslimischen Lehrerinnen stehe es weiterhin frei, gegen diese Praxis die Verwaltungsgerichte anzurufen. Letztlich werde das Bundesverfassungsgericht über diese Streitigkeiten entscheiden.
(kna 15.01.07 bg)










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