In der Zentralschweiz werden künftig Überwachungskameras in Kirchenräumen installiert.
Eine neue Datenschutzverordnung macht die Videoüberwachung in katholischen Kirchen
und Kapellen des Kantons Schwyz möglich. Die neue Verordnung ist zu Jahresbeginn in
Kraft getreten. Das Anbringen von Überwachungsanlagen sei allerdings nur unter bestimmten
Voraussetzungen möglich. Vor Ort wird darauf hingewiesen, dass es eine Videoüberwachung
gibt. Zudem müssten Aufzeichnungen innerhalb von 48 Stunden gelöscht werden, es sei
denn, es ereigne sich ein strafrechtlicher Vorfall. Dann dürften die Videobänder bis
zur Bekanntgabe an die Behörden aufbewahrt werden. Im Kanton Schwyz wurden in
den vergangenen Monate zahlreiche vandalische Akte sowie Diebstähle in Kirchenräume
festgestellt. Damit Ganoven ein möglichst schweres Spiel haben, sind verschiedene
wertvolle Kunstgegenstände in den Kirchen elektronisch gesichert. Konkret kommen Lichtschranken
und Bewegungsmelder zum Einsatz. In einigen Kirchen sind Statuen so gesichert, dass
sofort Alarm läutet, wenn sie entfernt werden. (diverse 13.1.07 mg)