Der Vatikan hat das Vorgehen des Arztes, der in Italien dem unheilbar kranken Piergiorgio
Welby Sterbehilfe leistete, verurteilt. Der Präsident der päpstlichen Akademie für
das Leben, Bischof Elio Sgreccia, kritisiert zudem, der Fall sei von der Partei der
Radikalen für ihre politischen Zwecke instrumentalisiert worden: „Die italienische
Verfassung lässt die Verweigerung ärztlicher Behandlung zu, aber es fehlt ein entsprechendes
Gesetz. Vom ethischen Standpunkt aus ist eine solche Forderung illegitim, wenn die
Therapien verhältnismäßig sind. Aber wenn der Patient auf der Ablehnung der Behandlung
beharrt, kann man ihn nicht zwingen. Der Arzt, der lebensverlängernde Maßnahmen beendet,
indem er das Beatmungsgerät abstellt, muss sich vor dem Gesetz verantworten. Wir wissen
nicht, ob der Patient die Forderung stellte, weil die Behandlung für ihn unerträglich
war - in diesem Fall wäre seine Forderung legitim gewesen – oder um einen politischen
Kampf für ein Euthanasiegesetz zu führen. Die Tatsache, dass der Fall so sehr politisiert
wurde, macht es im unmöglich herauszufinden, ob er seine Forderung in seinem eigenen
Interesse oder seiner Partei zugunsten stellte.“ (rv 22.12.06 bg)