In der Auseinandersetzung um das geplante Minarett in der Schweizer Ortschaft Wangen
bei Olten hat die zweite Gerichtsinstanz die Beschwerde von Nachbarn gegen die Baubewilligung
abgewiesen. Das sechs Meter hohe Minarett könne als Dachaufbau in der Gewerbezone
bewilligt werden, urteilte das Gericht. Das Bauvorhaben verletze die zulässige Gebäudehöhe
nicht, wie von den Beschwerdeführern aus der Nachbarschaft zu unrecht geltend gemacht
worden sei. Weiter hielt das Gericht fest, dass die bestehenden Gebetsräume durch
das ohnehin bloss symbolische Minarett keine neue Funktion erhalten würden. Die
Bewohner der Nachbarliegenschaft wollen den Entscheid nicht hinnehmen. Ihr Anwalt
kündigte eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht an. Der Anwalt des Türkisch-Kulturellen
Vereins sagte, seine Mandanten hätten das Urteil mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen.
(ap 25.11.06 mg)