In den frisch renovierten
Gerichtssälen des Trierer Landgerichts fehlen die Kreuze – nicht wiede r aufgehängt
nach der Renovierung; aus Gründen der „Religionsfreiheit“ und der „religiösen Neutralität
des Staates“, so etwa begründet es der Landgerichts-Präsident. Der Trierer Bischof
Reinhard Marx spricht von einem historischen Einschnitt. Gegenüber Radio Vatikan
sagte er:
"Das Bundesverfassungsgericht, auf das man sich immer wieder
bezieht, hat ja nicht angeordnet, aus allen öffentlichen Räumen die Kreuze zu entfernen.
Das ist eine völlig falsche Interpretation. Es gibt andere Wege, die weltanschauliche
Neutralität des Staates, an der wir nicht rütteln wollen, und die christliche Tradition
und Gegenwart, die christliche Kultur miteinander zu verbinden. Da muss man nicht
sozusagen die Religion marginalisieren, ins Private abdrängen und alle religiösen
Zeichen aus der Öffentlichkeit verbannen. Das ist ein Weg, den wir nicht mitgehen
wollen."
Auch die Mehrheit der Bevölkerung nicht. Die Proteste in Trier
hätten gezeigt, dass die Menschen für religiöse Fragen sensibler seien und nicht „alles,
was heilig war und ist“ verlieren wollen. Im Umgang mit den Religionen, auch bei der
Frage des Kopftuchs, warnt Marx jedoch vor einer neuen Säkularisierungswelle.
"Wir
müssen aufpassen, dass nicht aus dieser Unterschiedlichkeit der Religionen, die eben
anders ist als vor hundert Jahren in Deutschland die Schlussfolgerung gezogen wird,
alle Religionen aus dem Bereich der Öffentlichkeit zu verbannen. Das geht nicht. Man
muss sehr hellwach sein und diesen Tendenzen entgegen treten." (rv 25.11.06
bp)