Die Zuständigen der Großen Koalition in Berlin haben sich auf einen Vorschlag zum
Bleiberecht von geduldeten Ausländern geeinigt. Danach soll es eine einmalige Bleiberegelung
für nicht anerkannte Flüchtlinge, so genannte Geduldete, geben, die schon länger in
Deutschland leben. Nach mindestens acht Jahren im Land sollen Alleinstehende unter
ihnen eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, damit sie sich
Arbeit suchen können. Nach zwei Jahren soll dann geprüft werden, ob die Betroffenen
ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten oder sie sich wenigstens darum bemüht haben.
Familien mit Kindern müssen mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben. Die
entsprechenden Änderungen im Ausländerrecht sollen noch dieses Jahr im Parlament eingebracht
werden. (faz 15.11.06 sk)