2006-11-15 15:26:19

D: Wer bleiben darf


Die Zuständigen der Großen Koalition in Berlin haben sich auf einen Vorschlag zum Bleiberecht von geduldeten Ausländern geeinigt. Danach soll es eine einmalige Bleiberegelung für nicht anerkannte Flüchtlinge, so genannte Geduldete, geben, die schon länger in Deutschland leben. Nach mindestens acht Jahren im Land sollen Alleinstehende unter ihnen eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, damit sie sich Arbeit suchen können. Nach zwei Jahren soll dann geprüft werden, ob die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten oder sie sich wenigstens darum bemüht haben. Familien mit Kindern müssen mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben. Die entsprechenden Änderungen im Ausländerrecht sollen noch dieses Jahr im Parlament eingebracht werden.
(faz 15.11.06 sk)







All the contents on this site are copyrighted ©.