Das türkische Parlament hat die Grundeigentumsrechte nicht-muslimischer Religionsgruppen
gestärkt. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedeten die Abgeordneten am Donnerstag
nach monatelangem Streit mit 241 Ja- gegen 31 Nein-Stimmen. Die Europäische Union
fordert von dem Beitrittskandidaten Türkei, die Rechte der religiösen Minderheiten
auszubauen. Die Regelung muss noch vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden. Sie
ebnet den Weg vor allem für christliche griechische und armenische Stiftungen sowie
für jüdische Stiftungen, ihr 1974 vom Staat beschlagnahmtes Eigentum zurückzuverlangen.
Vertreter der betroffenen Gemeinschaften halten das Gesetz allerdings für unzureichend,
unter anderem, weil es keinen Rechtsbehelf für die Rückgabe des mittlerweile an Dritte
verkauften Eigentums vorsieht. Damit drohten Ankara umfangreiche Wiedergutmachungsprozesse
vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, warnen die Kritiker. (reuters,
10.11.06 gs)