Deutschland: Bischöfe für humanitäre Bleiberechtsregelung
Die sich abzeichnende Einigung über ein Bleiberecht für langjährig Geduldete wurde
von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Rat der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD) begrüßt. In einem gemeinsamen Schreiben wendeten sich die Vorsitzenden
der DBK, Kardinal Karl Lehmann, sowie der EKD, Bischof Wolfgang Huber, an die Innenminister
der Bundesländer. Die geplante Bleiberechtsregelung sollte Menschen nützen, die
Deutschland nicht verlassen können. Dies Schreiben Kardinal Lehman und Bischof Huber,
die dankbar sind, für die politische Bewegung, die nun in die Debatte gekommen ist.
Dennoch weisen sie auf einige negative Punkte in den Vorschlägen hin. In der Kritik
steht insbesondere der Antrag, Staatsangehörige von bestimmten Ländern pauschal auszuschließen.
Davon betroffen wären zum Beispiel Menschen aus dem Irak, weil sich möglicherweise
Terrorverdächtige unter den Geduldeten befinden könnten. Auch kritisieren die beiden
Vorsitzenden, dass ganze Familien vom dauerhaften Aufenthalt ausgeschlossen werden
könnten, wenn ein Elternteil wegen Fehlverhaltens auffällt. Die Bleiberechtsregelung
dürfe nicht zur Verhandlungsmasse missbraucht werden, um das Zuwanderungsgesetz neu
zu machen. Davor warnten die beiden Unterzeichner des Schreibens. In Deutschland leben
derzeit rund 200.000 Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. (rv 09.11.06
mg)