Polen: Erzbischof, Verfassung muss Lebensschutz garantieren
Entgegen der bisherigen kirchlichen Linie hat sich der Vorsitzende der Polnischen
Bischofskonferenz für schärfere Abtreibungsgesetze in seinem Land ausgesprochen. Das
Recht auf Leben und die Notwendigkeit seines Schutzes müssten durch eindeutige Vorschriften
in der Verfassung garantiert werden, forderte Erzbischof Jozef Michalik in einem am
Freitag in Warschau veröffentlichten Brief an den Parlamentspräsidenten Marek Jurek.
Michalik forderte die Abgeordneten dazu auf, sich in der bevorstehenden Abtreibungsdebatte
nur von ihrem Gewissen und nicht von politischen Motiven leiten zu lassen. In Polen
gilt eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Ein Schwangerschaftsabbruch
ist nur in drei Fällen möglich: bei Gefahr für das Leben der Mutter, nach Inzest oder
Vergewaltigung sowie bei schweren Missbildungen oder Gesundheitsschäden des Kindes.
Bislang hatten sich die polnischen Bischöfe wiederholt gegen eine Verschärfung der
Abtreibungsregelung ausgesprochen, um den gesellschaftlichen Frieden nicht zu gefährden. Regierungspartei
fordert Verschärfung. (kna 041106 mc)