Die Bischöfe wenden sich gegen einen Gesetzesvorschlag der Regierung im Bereich der
Biomedizin. Es sei willkürlich, einen Embryo erst 14 Tage nach einer künstlichen Befruchtung
als solchen zu bezeichnen. Der Gesetzesvorschlag schütze das menschliche Leben nicht
hinreichend und öffne Verstößen gegen die Menschenwürde Tür und Tor, so die Oberhirten
in einer Erklärung in Madrid. (veritas 25.10.06 sk)