Mit Skepsis reagiert das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf Beschlüsse
des Deutschen Juristentages. Vor allem das Votum, das ärztliche Standesrecht zu ändern
und die strikte Missbilligung des ärztlich assistierten Selbstmords aufzuheben, sei
gänzlich verfehlt. Mit einer solchen Regelung würde die Mitwirkung des Arztes am Suizid
eines Patienten mit unerträglichen Leiden als strafrechtlich zulässig und ethisch
vertretbar toleriert. Eine solche Änderung des Standesrechts sei strikt abzulehnen.
Bedenken meldet der katholische Laien-Verband auch gegen Beschlüsse an, welche
die Patientenverfügung betreffen. Zwar sei eine zivilrechtliche Präzisierung des Grads
ihrer Verbindlichkeit sinnvoll. Sie müsse aber in der Logik des bestehenden Betreuungsrechtes
eingebettet sein. (pm 22.09.06 sk)