Gegen einen als Zeuge im Düsseldorfer El-Kaida-Prozess vernommenen katholischen Gefängnisseelsorger
ist am Dienstag Beugehaft angeordnet worden. Der Gemeindereferent hatte vor dem Oberlandesgericht
Düsseldorf die Frage des Gerichts unbeantwortet gelassen, ob er für einen der drei
Angeklagten imInternet Adressen von Versicherungsunternehmen recheriert habe. Er berief
sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht als Seelsorger. Laut Gericht steht ihm dieses
Recht in der Frage nicht zu, da sienicht die Seelsorge betreffe.(kna 19.09.09 bp)