Die katholische Kirche Italiens kann mit zusätzlichen Geldern aus staatlichen Steuermitteln
rechnen. Zusätzlich zu den acht Promille der Einkommensteuer, die jeder steuerpflichtige
Bürger einer kirchlichen Körperschaft oder Einrichtungen wie dem Katastrophenschutz
zuweisen muss, können ab diesem Jahr Privatpersonen weitere fünf Promille ihrer Einkommensteuer
einem eingetragenen Hilfsverein zuweisen. Empfangsberechtigt sind eine Vielzahl von
Freiwilligen- und Non-Profit-Organisationen, aber auch kirchliche Gruppierungen wie
die Caritas, der katholische Jugendverband und der katholische Familienverband. Wer
keinen konkreten Adressaten benennt, überlässt dem Staat die Zuweisung.
Die
italienische Kirche erhielt in den vergangenen Jahren weit über 80 Prozent dieser
Gelder. 2004 waren es 984 Millionen Euro. Durch diese Regelung ist bekommte die italienische
Kirche nach der deutschen europaweit die meisten Staatsmittel.