Abtreibungsgegner dürfen grundsätzlich auch direkt vor Kliniken demonstrieren, die
Abtreibungen durchführen. Das bekräftigt ein Münchner Gericht in einer Entscheidung,
die heute veröffentlicht wurde. Bei solchen Aktionen dürfen Abtreibungsgegner auch
Patientinnen ansprechen, wie "Spiegel-online" aus dem Entscheid zitiert. Das Landgericht
München I wies die Unterlassungsklage eines Arztes ab, vor dessen Praxis Abtreibungsgegner
regelmäßig Patientinnen angesprochen hatten. Die Aktionen seien durch das Grundrecht
auf allgemeine Handlungsfreiheit gedeckt. Arzt und Patientinnen könnten sich nicht
darauf berufen, dass sie in Ruhe gelassen werden wollten. (spiegel-online 01.08.07
sk)