Das neue französische Einwanderungsgesetz kann in Kraft treten. Das Verfassungsgericht
wies Anträge der linken Oppositionsparteien gegen mehrere Artikel des Gesetzes zurück,
wie französische Medien heute berichteten. Geklagt hatten Sozialisten und Kommunisten.
Die Richter sahen die Bestimmung als verfassungsgemäß an, wonach künftig in Frankreich
lebende Ausländer nicht länger automatisch nach zehn Jahren Aufenthalt gültige Papiere
erhalten sollen. Auch die neuen Regeln zur Familienzusammenführung wurden gebilligt.
Dass dazu künftig ein Antragsteller 18 Monate in Frankreich gelebt haben muss, sei
nicht verfassungswidrig. Der gewählte Zeitraum sei nicht übermäßig lang. (kna 21.07.06
gs)