Österreich: Geburt nur noch als Qualitätskontrolle?
Das Urteil des Obersten Gerichtshof zur möglichen Haftung eines Arztes bei der Geburt
eines behinderten Kindes ist auf allgemeine Kritik gestoßen. Die Präsidentin der Katholischen
Aktion Österreich, Luitgard Derschmidt, zeigte sich „bestürzt“: Es werde ein Weg eingeschlagen,
der einem humanen und christlichen Menschenbild entgegenstehe und der die Gesellschaft
"kälter und härter" mache. Auch Lebensschutzaktivistin Gudrun Kugler-Lang äußerte
sich kritisch, das OHG-Urteil könne so nicht stehen bleiben. Ärzte dürften nicht zu
vorschnellen Verdachtsäußerungen gezwungen werden. Das Urteil bezieht sich auf den
Fall, in dem ein Arzt für den gesamten Unterhalt eines 9-Jährigen Kindes mit dem Down-Syndrom
aufkommen soll. Es hätte eigentlich abgetrieben werden sollen. (kathpress 15.07.06
ak)