Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines
Kopftuchs während des Unterrichts erlaubt. Eine gegenteilige Anweisung des Landes
Baden-Württemberg verstoße in ihrem Fall gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz
und gegen die EU-Menschenrechtskonvention, urteilte das Verwaltungsgericht gestern.
Die 1984 zum Islam übergetretene 55-jährige Deutsche hatte gegen die Landesanweisung
geklagt. Zur Begründung führte das Gericht aus, im Land würden Ordensschwestern in
Tracht unbeanstandet an einer staatlichen Schule bei Baden-Baden unterrichten. Zudem
gefährdet die Lehrerin nach Auffassung des Gerichts nicht konkret den Schulfrieden. (kna
08.07.06 gs)