2006-07-08 13:08:44

Deutschland: Lehrerin darf Kopftuch tragen


Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs während des Unterrichts erlaubt. Eine gegenteilige Anweisung des Landes Baden-Württemberg verstoße in ihrem Fall gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und gegen die EU-Menschenrechtskonvention, urteilte das Verwaltungsgericht gestern. Die 1984 zum Islam übergetretene 55-jährige Deutsche hatte gegen die Landesanweisung geklagt. Zur Begründung führte das Gericht aus, im Land würden Ordensschwestern in Tracht unbeanstandet an einer staatlichen Schule bei Baden-Baden unterrichten. Zudem gefährdet die Lehrerin nach Auffassung des Gerichts nicht konkret den Schulfrieden.
(kna 08.07.06 gs)







All the contents on this site are copyrighted ©.