Die Vorsitzenden großer katholischer Verbände setzen sich für eine neue gesetzliche
Regelung zu den so genannten Spätabtreibungen ein. Der Appell wird getragen von den
Leitern des deutschen Kolpingwerkes, des Familienbundes der Katholiken und des Katholischen
Deutschen Frauenbundes. „Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein Grund für
einen Schwangerschaftsabbruch sein“, sagte Thomas Dörflinger vom Kolpingwerk, der
auch Mitglied des Bundestages ist, heute in Berlin. Nach der derzeitigen Gesetzeslage
des Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne
jede Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes eine Abtreibung vorgenommen
werden. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich mehr als 200 ungeborene
Kinder zwischen der 23. Schwangerschaftswoche und der Geburt abgetrieben, also zu
einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig sind. „Es
kann keine Garantie auf ein Leben ohne körperliche, seelische oder