2006-06-28 14:09:06

D: Kath. Verbände gegen Spätabtreibungen


Die Vorsitzenden großer katholischer Verbände setzen sich für eine neue gesetzliche Regelung zu den so genannten Spätabtreibungen ein. Der Appell wird getragen von den Leitern des deutschen Kolpingwerkes, des Familienbundes der Katholiken und des Katholischen Deutschen Frauenbundes. „Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein“, sagte Thomas Dörflinger vom Kolpingwerk, der auch Mitglied des Bundestages ist, heute in Berlin. Nach der derzeitigen Gesetzeslage des Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes eine Abtreibung vorgenommen werden. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich mehr als 200 ungeborene Kinder zwischen der 23. Schwangerschaftswoche und der Geburt abgetrieben, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig sind. „Es kann keine Garantie auf ein Leben ohne körperliche, seelische oder

geistige Einschränkungen geben“, betonte Dörflinger.
(pm 28.06.06 sk)







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