2006-06-28 13:25:25

D: Führt Kirchenaustritt zur Exkommunikation?


Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp bezweifelt, dass ein Kirchenaustritt vor staatlichen Stellen automatisch zur Exkommunikation führt. Zapp sagte gestern Abend bei einem Vortrag in Bonn, die Beweggründe eines Austritts müssten in jedem Einzelfall überprüft werden. Der Austritt aus einer Körperschaft öffentlichen Rechts aus steuerlichen Gründen habe lediglich bürgerliche Wirkungen. Er lasse sich nicht automatisch mit der "Trennung von der Kirche" gleichsetzen, so die Meinung des Wissenschaftlers, der bis 2004 Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg lehrte. Mit seinen Ausführungen widersprach Zapp dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann. Dieser hatte Mitte des Monats betont, ein vor staatlichen Stellen erklärter Kirchenaustritt sei in Deutschland automatisch auch kirchenamtlich mit allen Konsequenzen gültig. Dies habe der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte ausdrücklich bestätigt. Es bestehe kein Anlass für eine zweifache Austrittserklärung vor dem Staat und der Kirche.
(kna 28.06.06 sk)







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