Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp bezweifelt, dass ein Kirchenaustritt
vor staatlichen Stellen automatisch zur Exkommunikation führt. Zapp sagte gestern
Abend bei einem Vortrag in Bonn, die Beweggründe eines Austritts müssten in jedem
Einzelfall überprüft werden. Der Austritt aus einer Körperschaft öffentlichen Rechts
aus steuerlichen Gründen habe lediglich bürgerliche Wirkungen. Er lasse sich nicht
automatisch mit der "Trennung von der Kirche" gleichsetzen, so die Meinung des Wissenschaftlers,
der bis 2004 Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg lehrte.
Mit seinen Ausführungen widersprach Zapp dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz,
Kardinal Karl Lehmann. Dieser hatte Mitte des Monats betont, ein vor staatlichen Stellen
erklärter Kirchenaustritt sei in Deutschland automatisch auch kirchenamtlich mit allen
Konsequenzen gültig. Dies habe der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte ausdrücklich
bestätigt. Es bestehe kein Anlass für eine zweifache Austrittserklärung vor dem Staat
und der Kirche. (kna 28.06.06 sk)