Die Evangelische Kirche tritt für einen besseren Schutz von Flüchtlingen ein, die
aus religiösen Gründen verfolgt werden. Wer seinen Glauben nicht öffentlich bekennen
dürfe, gelte als Verfolgter. Bislang hätten es deutsche Gerichte nicht als Verfolgung
aus religiösen Gründen anerkannt, wenn Gottesdienste nur in der Öffentlichkeit verboten,
in Privaträumen aber erlaubt seien. Das sagte die Juristische Referentin des Brüsseler
EKD-Büros, Katrin Hatzinger, gestern auf einem Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz.