Das Oberste Gericht
in den USA hat am Montag entschieden, dass Häftlinge in der Todeszelle künftig gegen
die Methode der Tötung durch die Giftspritze Einspruch einlegen können. Außerdem können
sie eine neue Anhörung verlangen, falls später aufgetauchtes DNA- oder sonstiges Beweismaterial
Zweifel an ihrer Schuld aufkommen lässt. Wir haben mit dem Gefängnisseelsorger in
Floridas Todestrakt, Dale Recinella, über mögliche Folgen des Urteils gesprochen:
„Dies ist eine Entscheidung von so großer Tragweite, dass bereits ein Vertreter
der Staatsanwaltschaft Alabama in der Presse mit den Worten zitiert wird, diese Entscheidung
werde mit größter Wahrscheinlichkeit alle weiteren Hinrichtungen im Staat Alabama
auf Jahre hinauszögern.“ In 38 der 50 amerikanischen Bundesstaaten gibt es
die Todesstrafe. Der Gefängnisseelsorger hält das Urteil für wegweisend. In Florida
wurde an dem Urteil bereits Kritik geäußert. Recinella:„Hier in Florida - der Staat
war in den Fall verwickelt - hat Gouverneur Jeb Bush betont, diese Entscheidung schaffe
so viele Einspruchsmöglichkeiten, dass es fast irrelevant werde, ob wir die Todesstrafe
hätten oder nicht, weil die Leute sowieso fast ihr ganzes Leben in der Todeszelle
verbringen würden. Außerdem öffnet der Fall Tür und Tor für eine neue Anhörung, falls
entlastendes Beweismaterial spät entdeckt wird." In den USA ist noch eine Reihe
von anderen Klagen gegen die Exekution per Giftspritze anhängig. Diese Methode wurde
erstmals 1982 angewendet und hat seitdem immer größere Verbreitung gefunden. Alle
21 Hinrichtungen in den Vereinigten Staaten seit Beginn dieses Jahres wurden nach
dieser Methode vollzogen. Insgesamt hat die Zahl der Hinrichtungen in den USA den
niedrigsten Stand seit Wiedereinführung der Todesstrafe vor 30 Jahren erreicht. (rv/
afp 140606 ch)