2006-06-14 14:33:05

USA: Gericht erlaubt Berufung bei Todesstrafe


RealAudioMP3 Das Oberste Gericht in den USA hat am Montag entschieden, dass Häftlinge in der Todeszelle künftig gegen die Methode der Tötung durch die Giftspritze Einspruch einlegen können. Außerdem können sie eine neue Anhörung verlangen, falls später aufgetauchtes DNA- oder sonstiges Beweismaterial Zweifel an ihrer Schuld aufkommen lässt. Wir haben mit dem Gefängnisseelsorger in Floridas Todestrakt, Dale Recinella, über mögliche Folgen des Urteils gesprochen: „Dies ist eine Entscheidung von so großer Tragweite, dass bereits ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Alabama in der Presse mit den Worten zitiert wird, diese Entscheidung werde mit größter Wahrscheinlichkeit alle weiteren Hinrichtungen im Staat Alabama auf Jahre hinauszögern.“
In 38 der 50 amerikanischen Bundesstaaten gibt es die Todesstrafe. Der Gefängnisseelsorger hält das Urteil für wegweisend. In Florida wurde an dem Urteil bereits Kritik geäußert. Recinella:„Hier in Florida - der Staat war in den Fall verwickelt - hat Gouverneur Jeb Bush betont, diese Entscheidung schaffe so viele Einspruchsmöglichkeiten, dass es fast irrelevant werde, ob wir die Todesstrafe hätten oder nicht, weil die Leute sowieso fast ihr ganzes Leben in der Todeszelle verbringen würden. Außerdem öffnet der Fall Tür und Tor für eine neue Anhörung, falls entlastendes Beweismaterial spät entdeckt wird."
In den USA ist noch eine Reihe von anderen Klagen gegen die Exekution per Giftspritze anhängig. Diese Methode wurde erstmals 1982 angewendet und hat seitdem immer größere Verbreitung gefunden. Alle 21 Hinrichtungen in den Vereinigten Staaten seit Beginn dieses Jahres wurden nach dieser Methode vollzogen. Insgesamt hat die Zahl der Hinrichtungen in den USA den niedrigsten Stand seit Wiedereinführung der Todesstrafe vor 30 Jahren erreicht.
(rv/ afp 140606 ch)








All the contents on this site are copyrighted ©.