2006-06-14 15:27:22

D: Lehmann, Auf einer Linie mit Rom


Ein vor staatlichen Stellen erklärter Kirchenaustritt ist in Deutschland auch kirchenamtlich mit allen Konsequenzen gültig. Dies habe der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte ausdrücklich bestätigt, sagte Kardinal Karl Lehmann in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur. Lehmann widersprach damit einem Bericht des Magazins «Der Spiegel»., dass aus römischer Sicht ein Austritt eigens vor kirchlichen Stellen erklärt werden müsse und dass der staatlich bekundete Kirchenaustritt nicht automatisch eine Exkommunikation zur Folge habe.

Demgegenüber betonte Lehmann, dass in Deutschland die vor der staatlichen Behörde abgegebene Austrittserklärung an die zuständige kirchliche Autorität weitergeleitet und dort registriert werde. Insofern sei der Kirchenaustritt in der Bundesrepublik immer «ein Akt mit doppelter Wirkung sowohl im staatlichen als auch im kirchlichen Bereich». Die Forderung des Päpstlichen Rats, dass eine Austrittserklärung vor der zuständigen kirchlichen Autorität abgegeben werden müsse, sei damit erfüllt.
(kna 140606 mc)








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