Deutschland: Müller fordert Neuregelung bei Spätabtreibungen
Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller fordert eine Neuregelung für Spätabtreibungen.
Es müsse in Frage gestellt werden, ob die derzeitige Regelung das werdende Leben ausreichend
schütze, so Müller. Insbesondere bei Fällen der Spätabtreibung aufgrund einer Behinderung
gebe es Handlungsbedarf. Spätabtreibungen sind nach der 23. Schwangerschaftswoche
zulässig, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, oder ihre Gesundheit durch die
Geburt eines behinderten Kindes in Mitleidenschaft gezogen würde. Die Union will in
dem Gesetzestext deutlich machen, dass eine Behinderung allein, kein Grund für eine
Abtreibung sei. Außerdem möchten sie eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose
und Schwangerschaftsabbruch durchsetzen. Bei diesen Änderungen handle es sich jedoch
nicht um eine Generalrevision des Paragrafen 218, so Müller. In dieser Frage erwarte
die Union ein Entgegenkommen von Seiten der SPD. (kna, 29.05.06 sis)