Das Erzbistum München-Freising will die Ausstrahlung der Serie "Popetown" sowie die
entsprechende Werbung des Musiksenders MTV stoppen. Beim Landgericht München hat es
eine Einstweilige Verfügung gegen MTV beantragt. Der Sender hatte eine vom Erzbistum
verlangte Unterlassungs-Erklärung nicht unterzeichnet, sondern die Ausstrahlung von
zunächst einer Episode der umstrittenen Serie für heute Abend angekündigt. Die SPD-Bundestagsfraktion
hat MTV derweil gebeten, "Popetown" nicht auszustrahlen. Glaubensinhalte dürften auch
unter dem Motto "Satire" nicht in den Schmutz gezogen werden.
Hier die Erklärung
der Pressestelle des Erzbistums München-Freising im vollen Wortlaut:
"Im Auftrag
des Erzbischöflichen Ordinariates München hat die Münchner Kanzlei des Rechtsanwalts
Dr. Günter Knobel bei der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I den Erlass einer
Einstweiligen Verfügung gegen den privaten Fernsehsender MTV beantragt (AZ 9 O 8051/06).
Der Antrag richtet sich sowohl gegen die von dem Sender massenhaft verbreitete Werbung
für die Cartoon-Serie „popetown“, die den gekreuzigten Christus mit Dornenkrone und
Wundmalen verspottete, als auch gegen die Cartoon-Serie selbst. In der Serie agiert
die Figur eines nach Angaben des Senders „durchgeknallten Papstes“, der unter anderem
das Kreuz, das zentrale Symbol des Christentums, als Instrument des Klamauks verunglimpft
und in menschenverachtender Sprache behinderte Kinder verunglimpft.
Der Sender
hatte eine vom Ordinariat verlangte vorausgehende Unterlassungsverpflichtungserklärung,
obgleich die hierzu gesetzte Frist auf Wunsch von MTV um eine Woche verlängert worden
war, nicht unterzeichnet. Stattdessen kündigte er an, er wolle zunächst nur eine „Episode“
senden, darüber unter anderem mit dem Publikum diskutieren und erst dann über eine
Ausstrahlung weiterer Folgen entscheiden. Das Erzbischöfliche Ordinariat hatte dieses
Ansinnen sofort zurückgewiesen und erklärt, der Vorschlag sei perfide, weil dadurch
die berechtigten Proteste gegen eine Verunglimpfung zentraler Glaubensinhalte und
Symbole des Christentums auch noch zu den Bedingungen von MTV vermarktet würden.
In
der 31 Seiten umfassenden Antragschrift heißt es zu der Werbung, sie erfülle den objektiven
Tatbestand einer Beschimpfung gläubiger Christen und ihres religiösen Bekenntnisses.
Die Darstellung des vom Kreuz herabgestiegenen, fernsehenden Christus unter der Überschrift
„Lachen statt rumhängen“ sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. In Schrifttum
und Rechtssprechung sei anerkannt, dass eine tatsächliche Störung des Friedens nicht
erforderlich sei. Es genüge, dass berechtigte Gründe für die Befürchtung vorlägen,
die Beschimpfung werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern.
Die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens sei nicht erst dann erfüllt, wenn
bereits ein Klima offener oder latenter Feindschaft entstanden sei, sondern schon
dann, wenn Menschen nicht mehr in einer Gesellschaft leben könnten, ohne befürchten
zu müssen, um ihres Glaubens willens Schmähungen ausgesetzt zu sein.
In der
Cartoon-Serie selbst sieht die Antragsschrift eine „kollektive Beleidigung gläubiger
Katholiken“ (§ 185 StGB) und auch den Tatbestand der Beschimpfung (§ 166 StGB) verwirklicht.
So werde der Papst als Zeichentrickfigur gezeigt, die auf einem als Springstock zweckentfremdeten
Kreuz, zusätzlich mit Nägeln auf die Kreuzigung Christi hinweisend, durch den Vatikan
hüpfe. Die Verächtlichmachung richte sich gegen das Papsttum und die dadurch verkörperte
katholische Kirche. Dies werde auch durch den realistisch dargestellten Hintergrund
von St. Peter in Rom gezielt verdeutlicht. In der an die Presse verteilten bereits
synchronisierten deutschen Fassung der Sendung würden die bereits aus den in der Internet-Werbung
des Senders verbreiteten Beleidigungen des Kreuzes, der katholischen Eucharistiefeier
und des Papsttums noch schärfer dargestellt. So werde eine heilige Messe im Petersdom
persifliert und damit die katholische Eucharistiefeier verunglimpft. Fortlaufend werde
in menschenverachtenden Worten über behinderte Kinder gesprochen. Dem Papst würden
beispielsweise Worte in den Mund gelegt, dass „verkrüppelte Waisenkinder“ Schmarotzer
seien, dass er sie wie die Pest hasse, und dass sie zu empfangen „total Scheiße“ sei.
Dadurch würden der katholische Glaube und katholische Einrichtungen der Lächerlichkeit
preisgegeben, wozu weder die Freiheit der Meinung, der Kunst, der Presse und des Rundfunks
berechtigten. " >(pm 03.05.06 sk)