Unter den Bürgern Italiens, die morgen und übermorgen zur Wahl eines neuen Parlaments
aufgerufen sind, dürften sich rund zwanzig Kardinäle mit italienischer Staatsbürgerschaft
befinden. Das berichtet der römische Nachrichtendienst adnkronos. Kardinäle erwerben
unmittelbar nach ihrer Ernennung die vatikanische Staatsbürgerschaft. Sie gelten,
selbst wenn sie Italiener sind, während der Ausübung eines aktiven Amtes an der Kurie
nicht als italienische Staatsbürger und sind daher nicht verpflichtet, bei einer Wahl
ihre Stimme abzugeben. Papst Benedikt XVI. hat als Oberhaupt eines anderen Staates
– des Vatikans - in Italien kein Wahlrecht. (adnkronos 08.04.06 gs)