Praktiken gegen die Menschenwürde sollen, sofern sie in einem EU-Staat illegal sind,
auch in allen anderen nicht über EU-Mittel mitfinanziert werden. Dieses Prinzip hat
die Europäische Volkspartei EVP in die Abschlusserklärung ihres römischen Kongresses
aufgenommen. Der Stopp der Benutzung von EU-Mitteln, auch an Forschungsgeldern, beträfe
beispielsweise die Zerstörung von Embryonen für die Stammzellforschung, Klonen, Abtreibung
und Euthanasie. Der Vorschlag, einen entsprechenden Abschnitt in die Erklärung aufzunehmen,
war von slowakischen EVP-Abgeordneten nach der Audienz bei Papst Benedikt XVI. eingebracht
worden. Die Erklärung umfasst damit vier Punkte, ursprünglich waren nur drei vorgesehen.
(agi, 01.03.06 gs)