Im Fall des von der Todesstrafe bedrohten Christen Abdul Rahman ist es zu einer überraschenden
Volte gekommen: Das zuständige Kabuler Gericht hat den Fall wegen "juristischer Fehler
in der Anklage" an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen. Damit wird wohl eine baldige
Ausreise Rahmans möglich, der im deutschen Exil zum Christentum übergetreten, dann
aber nach Afghanistan zurückgekehrt war. Auch Papst Benedikt XVI. hatte sich mit einem
Brief an den afghanischen Präsidenten Hamid Karzai für eine Freilassung Rahmans eingesetzt. (agenturen
27.03.06 sk)