Österreich: Gütesiegel für kirchliche Krankenhäuser
Österreichs Bischöfe haben ein Gütesiegel für katholische Spitäler eingeführt. Nach
langen Beratungen mit Ärzten, Theologen und Medizinern beschloss die Bischofskonferenz
ethische "Leitlinien für katholische Einrichtungen im Gesundheitswesen". Sie greifen
heiße Eisen der aktuellen bioethischen und gesundheitspolitischen Debatte auf - von
der Abtreibung bis zur Sterbehilfe, von der Stammzellenforschung bis zum Umgang mit
knappen finanziellen Ressourcen. Der St. Pöltener Diözesanbischof Klaus Küng stellte
die Leitlinien gestern in Wien vor. Er ist bei der Bischofskonferenz zuständig für
bioethische Fragen:
"Das Anliegen wäre, dass alle Krankenhäuser in christlicher
Trägerschaft wirklich ein Ort sind, an dem Kranke sich in guten Händen wissen. Es
sollte für jedes Krankenhaus eine Art Gütesiegel geben, das bedeutet: Hier werden
die ethischen Leitlinien beachtet, das Wohl in seiner Gesamtheit für den Menschen
angestrebt."
Einerseits soll dem Patienten sein Recht auf Selbstbestimmung
erhalten bleiben, andererseits soll medizinische Hilfe verlässlich und ausreichend
gewährleistet werden. Oft eine schwierige Gradwanderung, wie ja auch die Diskussion
um die Patientenverfügung zeigt: "Um eine Orientierungshilfe für
Ärtze, für die Pflege und die Ökonomen zu bieten, haben die Bischöfe sich vor einigen
Jahren entschlossen, Leitlinien für Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge in kirchlicher
Trägerschaft zu verfassen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben in einer
kleinen Arbeitsgruppe die kirchlichen Dokumente studiert. Es folgte dann eine sehr
breite Konsultation auch bei verschiedenen Professoren. Nach Einholung dieser Stellungnahmen
haben wir der Bischofskonferenz dieses Dokument vorgelegt und es wurde vergangenen
Herbst bei der Vollversammlung in Rom approbiert.“
In den neuen "Leitlinien"
wird die Würde des menschlichen Lebens ebenso unterstrichen wie die "vertrauensvolle
Kooperation" zwischen Arzt und Patient. Einen "abgestuften Lebensschutz" dürfe es
nicht geben. Die Bischofskonferenz lehnt künstliche Befruchtung ("In-vitro-Fertilisation"/IVF)
klar ab, ebenso wie Präimplantationsdiagnostik (PID). Zur Gentechnik heißt es in den
"Leitlinien", es sei entscheidend, woher die Stammzellen kommen. Sind sie dem Nabelschnurblut
entnommen, so können sie eingesetzt werden, wenn dies von therapeutischem Nutzen ist
und mögliche Risiken ausgeschlossen werden. Handelt es sich hingegen um embryonale
Stammzellen, so habe der Schutz des Embryos Vorrang vor seiner therapeutischen Nutzung
für andere.