2006-03-25 13:30:00

Österreich: Gütesiegel für kirchliche Krankenhäuser


Österreichs Bischöfe haben ein Gütesiegel für katholische Spitäler eingeführt. Nach langen Beratungen mit Ärzten, Theologen und Medizinern beschloss die Bischofskonferenz ethische "Leitlinien für katholische Einrichtungen im Gesundheitswesen". Sie greifen heiße Eisen der aktuellen bioethischen und gesundheitspolitischen Debatte auf - von der Abtreibung bis zur Sterbehilfe, von der Stammzellenforschung bis zum Umgang mit knappen finanziellen Ressourcen. Der St. Pöltener Diözesanbischof Klaus Küng stellte die Leitlinien gestern in Wien vor. Er ist bei der Bischofskonferenz zuständig für bioethische Fragen:

"Das Anliegen wäre, dass alle Krankenhäuser in christlicher Trägerschaft wirklich ein Ort sind, an dem Kranke sich in guten Händen wissen. Es sollte für jedes Krankenhaus eine Art Gütesiegel geben, das bedeutet: Hier werden die ethischen Leitlinien beachtet, das Wohl in seiner Gesamtheit für den Menschen angestrebt."

Einerseits soll dem Patienten sein Recht auf Selbstbestimmung erhalten bleiben, andererseits soll medizinische Hilfe verlässlich und ausreichend gewährleistet werden. Oft eine schwierige Gradwanderung, wie ja auch die Diskussion um die Patientenverfügung zeigt:
 
"Um eine Orientierungshilfe für Ärtze, für die Pflege und die Ökonomen zu bieten, haben die Bischöfe sich vor einigen Jahren entschlossen, Leitlinien für Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge in kirchlicher Trägerschaft zu verfassen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben in einer kleinen Arbeitsgruppe die kirchlichen Dokumente studiert. Es folgte dann eine sehr breite Konsultation auch bei verschiedenen Professoren. Nach Einholung dieser Stellungnahmen haben wir der Bischofskonferenz dieses Dokument vorgelegt und es wurde vergangenen Herbst bei der Vollversammlung in Rom approbiert.“

In den neuen "Leitlinien" wird die Würde des menschlichen Lebens ebenso unterstrichen wie die "vertrauensvolle Kooperation" zwischen Arzt und Patient. Einen "abgestuften Lebensschutz" dürfe es nicht geben. Die Bischofskonferenz lehnt künstliche Befruchtung ("In-vitro-Fertilisation"/IVF) klar ab, ebenso wie Präimplantationsdiagnostik (PID). Zur Gentechnik heißt es in den "Leitlinien", es sei entscheidend, woher die Stammzellen kommen. Sind sie dem Nabelschnurblut entnommen, so können sie eingesetzt werden, wenn dies von therapeutischem Nutzen ist und mögliche Risiken ausgeschlossen werden. Handelt es sich hingegen um embryonale Stammzellen, so habe der Schutz des Embryos Vorrang vor seiner therapeutischen Nutzung für andere.

(rv/kathpress 25.03.06 bp)







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