Die Kleruskongregation hat eine Beschwerde gegen die Rätereform im Bistum Regensburg
abgewiesen. Bischof Gerhard Ludwig Müller habe in voller Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht
gehandelt, heißt es in einem von Kurienkardinal Dario Castrillon Hoyos unterzeichneten
Dekret, das heute in Regensburg veröffentlicht wurde. Dem Widerspruch des ehemaligen
Deggendorfer Dekanatsratsvorsitzenden Johannes Grabmeier fehle jede Rechtsgrundlage.
Die Kongregation bestätigte damit zum dritten Mal innerhalb von acht Monaten den Umgang
Müllers mit seinen diözesanen Räten und die von ihm veranlassten Satzungsänderungen.
Zum ersten Mal geschah dies allerdings in Form eines Dekretes, dem eine höhere Verbindlichkeit
zukommt. Die Kritiker des Bischofs, darunter der Vorsitzende des Zentralkomitees der
deutschen Katholiken, Hans-Joachim Meyer, hatten Müller mehrfach Rechtsbruch vorgeworfen.
Daraufhin strich das Bistum Regensburg dem Laienverband, der von allen deutschen Diözesen
finanziert wird, den Zuschuss.
Beim Widerspruch gegen Müllers Neuordnung spielte
der Verweis auf die Würzburger Synode in den siebziger Jahren eine zentrale Rolle.
Dem Bischof wurde vorgeworfen, sich über die dort von allen deutschen Bistümern gefassten
Beschlüsse hinweggesetzt zu haben. Im Dekret der Kleruskongregation vom 10. März heißt
es dazu, die Synodenbeschlüsse seien aufgehoben, da sie dem In-Kraft-Treten des neuen
universalkirchlichen Gesetzbuches von 1983 zeitlich vorausgegangen seien. Außerdem
wird dem Regensburger Bischof bescheinigt, auch im Einklang mit jüngeren Instruktionen
des Vatikans gehandelt zu haben.
Das Dekret stellt fest, dass es dem Diözesanbischof
zustehe, für eine Koordination aller Werke des Apostolats unter seiner Leitung zu
sorgen. Dies tue dem Vereinigungsrecht der Gläubigen keinen Abbruch. Ohne Zustimmung
der kirchlichen Autorität dürften sich solche Vereinigungen nur nicht als «katholisch»
bezeichnen. (kna 23.03.06 sk)