2006-03-23 11:43:38

Vatikan: Stellungnahme zum Fall Regensburg


Die Kleruskongregation hat eine Beschwerde gegen die Rätereform im Bistum Regensburg abgewiesen. Bischof Gerhard Ludwig Müller habe in voller Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht gehandelt, heißt es in einem von Kurienkardinal Dario Castrillon Hoyos unterzeichneten Dekret, das heute in Regensburg veröffentlicht wurde. Dem Widerspruch des ehemaligen Deggendorfer Dekanatsratsvorsitzenden Johannes Grabmeier fehle jede Rechtsgrundlage. Die Kongregation bestätigte damit zum dritten Mal innerhalb von acht Monaten den Umgang Müllers mit seinen diözesanen Räten und die von ihm veranlassten Satzungsänderungen. Zum ersten Mal geschah dies allerdings in Form eines Dekretes, dem eine höhere Verbindlichkeit zukommt. Die Kritiker des Bischofs, darunter der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Hans-Joachim Meyer, hatten Müller mehrfach Rechtsbruch vorgeworfen. Daraufhin strich das Bistum Regensburg dem Laienverband, der von allen deutschen Diözesen finanziert wird, den Zuschuss.

Beim Widerspruch gegen Müllers Neuordnung spielte der Verweis auf die Würzburger Synode in den siebziger Jahren eine zentrale Rolle. Dem Bischof wurde vorgeworfen, sich über die dort von allen deutschen Bistümern gefassten Beschlüsse hinweggesetzt zu haben. Im Dekret der Kleruskongregation vom 10. März heißt es dazu, die Synodenbeschlüsse seien aufgehoben, da sie dem In-Kraft-Treten des neuen universalkirchlichen Gesetzbuches von 1983 zeitlich vorausgegangen seien. Außerdem wird dem Regensburger Bischof bescheinigt, auch im Einklang mit jüngeren Instruktionen des Vatikans gehandelt zu haben.

Das Dekret stellt fest, dass es dem Diözesanbischof zustehe, für eine Koordination aller Werke des Apostolats unter seiner Leitung zu sorgen. Dies tue dem Vereinigungsrecht der Gläubigen keinen Abbruch. Ohne Zustimmung der kirchlichen Autorität dürften sich solche Vereinigungen nur nicht als «katholisch» bezeichnen.
(kna 23.03.06 sk)







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